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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2007 - 9 U 92/07   

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https://dejure.org/2007,11481
OLG Hamm, 16.11.2007 - 9 U 92/07 (https://dejure.org/2007,11481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2007 - 9 U 92/07 (https://dejure.org/2007,11481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2007 - 9 U 92/07 (https://dejure.org/2007,11481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein eine einfache Betriebsgefahr eines Pkw verdrängendenr schuldhafter Verkehrsverstoß durch Betreten einer Fahrbahn ohne Beachtung des bevorrechtigten Fahrzeugverkehrs; Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    ZPO § 331 a; ; StVO § 25; ; StVO § 25 Abs. 3; ; StVG § 7 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Pkw durch ein Ausweichmanöver vor einem auf die Fahrbahn betretenen Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1349
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 10.11.1982 - 9 U 1976/82

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2007 - 9 U 92/07
    Nachdem das erstinstanzliche Urteil unangegriffen feststellt, dass der Beklagte in die Fahrbahn des Klägers gelangt ist und dadurch dessen Ausweichreaktion herausgefordert hat, streitet nämlich der Anscheinsbeweis für die schuldhafte Nichtbeachtung von § 25 III StVO durch den Beklagten; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVO Rz. 54 und die dort genannten Rechtsprechungsnachweise, insbesondere OLG Düsseldorf, DAR 77, 268 und OLG Nürnberg VersR 84, 246.
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Bezüglich der Ursächlichkeit des Verstoßes gegen die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben aus § 25 Abs. 1 StVO greift vorliegend ein Anscheinsbeweis ein (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2007 - 9 U 92/07 -, Rn. 10, juris).
  • LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines

    b) Ob - wie die Berufung meint - ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO hier aus den Regeln über den Anscheinsbeweis abgeleitet werden kann, erscheint fraglich (zur Anwendung des Anscheinsbeweises, wenn es nicht zur Berührung mit dem Fahrzeug des Unfallverursachers kommt, vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1959 - VI ZR 140/58, VersR 1959, 792; KG, NZV 2000, 43; KG-Report 2000, 316; OLG München, Urteile vom 16.09.2005 - 10 U 2787/05, NZV 2005, 582, vom 08.10.2010 - 10 U 2128/10, juris und vom 07.10.2016 - 10 U 767/16, juris; OLG Düsseldorf, NZV 2006, 415; Urteil vom 21.09.2010 - I-1 U 231/09, juris Rn. 8; OLG Celle, Schaden-Praxis 2015, 292; OLG Hamm, NJW-RR 2017, 281; OLG Frankfurt, DAR 2000, 478; OLG Naumburg, VerkMitt 2012, Nr. 47; Kammer, Urteil vom 12.03.2010 - 13 S 215/09, NZV 2011, 188; Schwartz, jurisPR-VerkR 11/2017 Anm. 1; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1349 für den Anscheinsbeweis gegen einen Fußgänger nach § 25 Abs. 3 StVO bei berührungslosem Unfall).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 306/09

    Schadensersatz

    In der Rechtsprechung war vor und ist auch nach der Änderung des § 7 Abs. 2 StVG anerkannt, dass ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO betritt, gegenüber der nicht durch nachgewiesene Verkehrsverstöße erhöhten Betriebsgefahr eines Pkw allein haften kann (BGH, VersR 1964, 1069, 1070; OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1349 ; OLG Gelle 2004, 269).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Wenn feststeht, dass sich der Unfall auf der Fahrbahn ereignet hat, streitet daher schon der Anscheinsbeweis für die schuldhafte Nichtbeachtung des § 25 Abs. 3 StVO (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2016 -I-26 U 105/15 - OLG Celle, Urt. v. 19.03.2015 -5 U 185/11 - OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2007 -9 U 92/07 - OLG München10.11.17 - 10 U 491/17 - mit Anmerkung Wenker jurisPR-VerkR 1/2018).
  • LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; BGH NJW 1953, 1066).
  • KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Sofern den Fahrzeugführer - wie hier - ein Verschuldensvorwurf nicht trifft, haftet der Fußgänger in einem solchen Fall unter Zurücktreten der Betriebsgefahr des Fahrzeugs grundsätzlich allein (vgl. z.B. OLG Hamm NZV 2017, 142; KG MDR 2010, 1049; OLG Saarbrücken RuS 2010, 479; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; weitere Nachweise bei Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 25 StVO Rz. 257).
  • LG Neuruppin, 31.05.2018 - 31 O 289/17

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines Fußgängers mit bei Kollision Linienbus

    Zudem wissen schon deutlich jüngere Kinder und Jugendliche um das Verbot, zwischen parkenden Fahrzeugen hervor und unmittelbar vor herannahende Fahrzeuge auf die Straße zu treten (vgl. dazu auch OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2007, Az. 9 U 92/07).
  • LG Neuruppin, 08.05.2018 - 31 O 289/17
    Zudem wissen schon deutlich jüngere Kinder und Jugendliche um das Verbot, zwischen parkenden Fahrzeugen hervor und unmittelbar vor herannahende Fahrzeuge auf die Straße zu treten (vgl. dazu auch OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2007, Az. 9 U 92/07).
  • LG Kaiserslautern, 03.02.2022 - 3 O 153/21

    Zurücktreten der Haftung des Pkw aus Betriebsgefahr hinter das Eigenverschulden

    Steht fest, dass das Betreten der Straße durch einen Fußgänger zu einem Verkehrsunfall geführt hat, spricht ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des Fußgängers gegen § 25 Abs. 3 StVO (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2007 - 9 U 92/07, NJW-RR 2008, 1349.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07   

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https://dejure.org/2007,20623
OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07 (https://dejure.org/2007,20623)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2007 - 9 U 92/07 (https://dejure.org/2007,20623)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 9 U 92/07 (https://dejure.org/2007,20623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sittenwidrige Schädigung: Missbrauch des Widerspruchs im Lastschriftverfahren zu einer risikolosen Darlehensgewährung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch einer Bank wegen der missbräuchlichen Verwendung des Widerspruchs im Lastschriftverfahren zu einer risikolosen Darlehensgewährung; Beteiligung an einer "Lastschriftreiterei" als sittenwidrige Schädigung; Missbräuchliche und sittenwidrige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 85/78

    Widerspruch des Zahlungspflichtigen im Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Deshalb missbraucht ein Darlehensgeber den Widerspruch grundsätzlich in sittenwidriger Weise, wenn dieser dazu führt, dass sich das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers anstatt beim Darlehensgeber bei der ersten Inkassostelle verwirklicht (vgl. BGHZ 74, 300, 308).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Zum Vorsatz gehört und genügt, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und die Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder jedenfalls, mag er dies auch nicht wünschen, billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2000, 2896; 2004, 446 und 2664).
  • BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05

    Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Nach Nr. 7 (betrifft das Einzugsermächtigungsverfahren) werden nicht eingelöste Lastschriften mit der Einreichungswertstellung zurückbelastet; dies gilt auch für die Rückbelastung von Lastschriften, für die der Zahlungspflichtige nach Belastung des Einzugsbetrags auf seinem Konto wieder Gutschrift verlangt, weil er die Belastung des Einzugsbetrages nicht anerkennt (vgl. zum Ganzen auch BGHSt 50, 147 ff. = NJW 2005, 3008).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Zum Vorsatz gehört und genügt, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und die Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder jedenfalls, mag er dies auch nicht wünschen, billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2000, 2896; 2004, 446 und 2664).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Hierfür genügt, dass starke Verdachtsmomente für die haftungsbegründenden Umstände bestehen, der Handelnde aber eine sich bietende Möglichkeit der Aufklärung bewusst nicht wahrnimmt (BGH NJW 1994, 2289).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Die Schadensverteilung nach § 254 BGB unterliegt gem. § 287 ZPO einem weiten tatrichterlichen Beurteilungsspielraum (BGHZ 98, 148 ff. m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 98/97

    Programmsperre; expiration date und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2007 - 9 U 92/07
    Der für einen Anspruch gemäß § 826 BGB erforderliche Vorsatz fehlt, wenn der Handelnde der redlichen Überzeugung war, er dürfe in Verfolgung eines erlaubten Interesses handeln (BGH ZIP 99, 2158).
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